Wertstoffhof Obergünzburg

 

Öffnungszeiten

Montag 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 15.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Der Wertstoffsack wird eingeführt.

Ab dem 01.01.2004 werden Leichtverpackungen mit dem "Grünen Punkt" im Landkreis Ostallgäu im Wertstoffsack gesammelt. Die moderne Sortiertechnik macht es mittlerweile möglich, die Verpackungen wirtschaftlich effizient nachzusortieren und dabei gleichzeitig eine hochwertige Verwertung sicherzustellen. So können wir den Bürgern ab 2004 diesen Service ermöglichen. Die bisher sortenrein am Wertstoffhof abgegebenen Leichtverpackungen werden nun bequem daheim im Wertstoffsack gemischt gesammelt.

Wo gibt es den Wertstoffsack?
Die Wertstoffsäcke werden am Ende des Jahres an alle Haushalte verteilt. An allen Wertstoffhöfen liegen die Säcke ebenfalls aus und können dort kostenlos abgeholt werden.

Wo gebe ich den Wertstoffsack dann wieder ab?
Zu den regelmäßigen Öffnungszeiten können die Wertstoffsäcke an jedem Wertstoffhof im Landkreis abgegeben werden.

Was gehört nicht in den Wertstoffsack?
 

l Papier è (Papiercontainer)
l Kartonagen è (Kartonagencontainer)
l Glas è (Glascontainer)
l Weißblech è (Weißblechcontainer)
l Große Folien è (Foliencontainer)
l Restmüll è (Restmülltonne)

Wertstoffe wie Altfette, Altkleider, Altschuhe, Batterien, Korken, Tintenpatronen, Leuchtstoffröhren, Schrott, u.ä. werden weiterhin separat am Wertstoffhof gesammelt.

Was darf alles in den Wertstoffsack?
Alle nachfolgend genannten Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" aus Kunststoff, Aluminium und Verbundstoffen können Zuhause gemischt in dem 90-Liter-Wertstoffsack gesammelt werden.

Kunststoffflaschen
Getränkeflaschen, Wasch- und Reinigungsmittelflaschen, Shampooflaschen, etc.
Kunststoffbecher
Joghurtbecher, Margarinebecher, Eisbecher, Obstschalen, usw.
Kleine Folien
bis DIN-A4, z.B. Nudelverpackungen, Chipstüten, Einkaufstüten, Noppenfolien, etc.
Sonstige Kunststoffverpackungen
Pralinenverpackungen, Obstnetze, Schaumstoffverpackungen, Styroporverpackungen, etc.
Getränkekartons
Milchtüten, Saftkartons, Pappebecher, u.ä.
Sonstige Verbunde
Cappucchino-Dosen, Chipsdosen, Pappe-Kunststoffverbindungen, usw.
Aluminiumverpackungen
Kaffeeverpackungen, Alufolien, Schokoladenpapier, Kaugummifolien, Einweggeschirr aus Alu, usw.

Fragen zum Wertstoffsack

Was sind Verkaufspackungen mit dem "Grünen Punkt"?
Produkte, die Sie verpackt im Handel beziehen, haben in der Regel den Grünen Punkt auf den Verpackungen. Mit dem Grünen Punkt hat der Verbraucher ein Lizenzgeld an das Duale System bezahlt und damit wird die Verwertung finanziert. Deshalb können die Verpackungen kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden.

Warum dürfen Gebrauchsgegenstände aus Plastik nicht in den Wertstoffsack?
Die Rücknahmepflicht nach der Verpackungsordnung gilt nur für Verpackungen und nicht für Gebrauchsgegenstände. Deshalb gibt es hierfür kein Rücknahmesystem. Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (Wäschekörbe, Spielsachen etc.) entsorgen Sie bitte über den Rest- bzw. Sperrmüll.

Der Wertstoffsack ist kein Restmüllbehältnis!
Restmüll und stark verunreinigte Verpackungen sowie Gebrauchsgegenstände dürfen nicht im Wertstoffsack gesammelt werden. Derlei Fehlwürfe müssen nämlich an den Sortieranlagen aufwändig aussortiert werden und verursachen deshalb hohe Kosten bei der Entsorgung.

Was geschieht mit falsch befüllten Wertstoffsäcken?
Wertstoffsäcke mit unzulässigen Gegenständen werden nicht angenommen, da eine Nachsortierung am Wertstoffhof nicht möglich ist. Diese Säcke müssen vom Bürger wieder mitgenommen und Zuhause nachsortiert werden.

Der Versuch der illegalen Abfallentsorgung über den Wertstoffsack kann mit Geldbuße geahndet werden können!

 

Stand der Seite: 23. Dezember 2005
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