Markt Obergünzburg, 02.09.2010
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
Markterkundung und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung des Marktes Obergünzburg gemäß der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Raum in der Fassung von 26. Mai 2009.
Inhalt:
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
5.2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Der Markt Obergünzburg führt ein Markerkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
Zeitgleich führt der Markt Obergünzburg ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4. der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologienneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
Der Markt Obergünzburg hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1. der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis kann auf der Internetseite der Kommune eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten angefordert werden.
Der Markt Obergünzburg (Landkreis Ostallgäu, 6377 Einwohner) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s).
Einwohner
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Ebersbach |
1.067 |
In einigen Gemeindeteilen hat sich in der Bedarfsanalyse ein erhöhter Bedarf von Gewerbetreibenden, öffentlichen Einrichtungen, Freiberuflern, Heimarbeitsplätzen und Landwirtschaftlichen Betrieben ergeben. Als Bedarf ist von den Befragten eine Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 6 Mbit/s bis zu 25 Mbit/s angegeben worden. Die Bedarfsmeldungen können der Liste zum Fragebogenrücklauf entnommen werden.
Einwohner
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Ebersbach |
1.067 |
Ziel des Markterkundungsverfahrens und Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, Heimarbeitsplätze, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Für die bedarfsgerechte Versorgung der Gewerbetreibenden ist eine mittlere, effektive Datenrate von mindestens 16 MBit/s im Download zu erreichen. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 16 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Der Anbieter muss eine konkretes technisches Konzept sowie eine Ausbauplanung für das Kommunikationsnetz in den angegebenen Ortsteilen abgeben und die preisliche Ausgestaltung eines Breitbandanschlusses aufzeigen. Das Netz soll eine wettbewerbsadäquate, möglichst hohe Verfügbarkeit aufweisen.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss nicht alle Gemeindeteile umfassen. Es kann auch eine für den Netzbetreiber realisierbare Auswahl an Gemeindeteilen beinhalten. Die Auswahl sollte begründet werden.
Ø Vorstellung des Netzbetreibers selbst
Ø Darstellung der bisherigen Erfahrung, z. B. durch bereits aufgebaute und betriebene Netze
Ø Bereits vorhandene und eingesetzte Netztechnologien
Ø Vorstellung des technischen Konzepts zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
Ø Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
Ø Vorstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
Ø Vorstellung der Endkundenverträge - Vorstellung der Gebührenstruktur für die Breitbandanschlüsse, d. h. die einmalige Bereitstellungsgebühr, Kosten für Endkundengeräte und die monatlichen Entgelte gestaffelt nach Übertragungsraten in Down- und Upload.
Ø Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
Ø Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit
Ø Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
Ø Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Aufwand für die genaue Ausgestaltung der Offerte der sich bewerbenden Netzbetreiber wird durch den Auftrag nicht refinanziert. Dies ist ein normaler geschäftlicher Aufwand im Rahmen eines Netzbetreibers.
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
Ø Erschließungsgrad
Ø Höhe der Endkundenpreise
Ø Zuschussbedarf
Ø Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
Ø Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
5.2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen bis spätestens – Mindestzeitraum 6 Wochen - beim Breitbandpaten des Marktes Obergünzburg eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens – Mindestzeitraum 8 Wochen (zeitgleich mit Markterkundung) beim Breitbandpaten des Marktes Obergünzburg eingegangen sein. (Ziffer 8).
8. Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der von der Kommune bestellte Breitbandpate
Breitbandpate:
Markt Obergünzburg
bei der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg
Herrn Hubert Holzheu
Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
Telefonnummer:
+49 (8372)
9200-12
Fax: 08372/9200-17
e-Mail Adresse:
holzheu@vgem-oberguenzburg.bayern.de
Stand der Seite:
02. September 2010
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