Aktuelle Meldungen

Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl

Ab sofort und bis zum Mittwoch, den 19. Februar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Klicken Sie hierfür auf nachfolgenden Link.

Achtung: Ein Versand der Unterlagen kann erst ab dem 07.02.2025 erfolgen, da uns erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen. 

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Der Schulverband Obergünzburg sucht:

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Essensausgabe

Die Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg sucht:

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m,w,d) für die Verwaltung
  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter für die Essensausgabe und als Reinigungskraft (m,w,d)

Der Markt Obergünzburg sucht:

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Erzieher (m/w/d) für den Kindergarten „Die kleinen Strolche“

Weitere Informationen sind hier zu finden!

Grundsteuerbescheide 2025

Sie haben in den letzten Tagen den Grundsteuerbescheid 2025 erhalten. Bitte beachten Sie das mitgesendete Beiblatt, welches Ihnen zu den auftretenden Fragen, Antworten und Lösungswege aufzeigt. Hierzu verweisen wir nochmals auf die Hotline des Finanzamts: 089 30 70 00 77 oder die Webseite: www.grundsteuer.bayern.de.

Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, z.B. Grundsteuermessbetrag bzw. Äquivalenzberechnung, wenden Sie sich bitte, unter Angabe des Aktenzeichens, schriftlich an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen (per Brief, über ELSTER-Ihr Online-Finanzamt oder per Mail an poststelle.fa-kf(at)finanzamt.bayern.de).

Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg ab. Gerne können Sie sich bei Fragen, die Sie nicht mit dem Finanzamt lösen können, schriftlich per E-Mail an steuer(at)vg-oberguenzburg.de wenden. Wir werden Ihre Anfragen zeitnah beantworten.

Ihr Steueramt

Blutspende am 27.02.2025

Bekanntmachung zur Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

Der Marktgemeinderat des Marktes Obergünzburg hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Marktgemeinde Obergünzburg (Hebesatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg, Geschäftsstellenleiter, Zimmer 207, Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg zur Einsichtnahme aus. 

Weitere Informationen: 

Bekanntmachung Bundestagswahl

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für den Markt Obergünzburg wird in der Zeit von Montag, 03. Februar, bis Freitag, 07. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung: 

Faschingsumzug 2025 in Obergünzburg

In Obergünzburg finden 2025 wieder Faschingsumzüge statt:

  • Faschingssonntag, den 02. März 2025, Beginn: 13.30 Uhr (Veranstalter: Markt Obergünzburg)
  • Rosenmontag, den 03. März 2025, Beginn: 18.18 Uhr (Veranstalter: Faschingsverein Obergünzburg e.V., Ansprechpartner: Magnus Huber)

Alle Teilnehmer werden gebeten, sich ab 13. Januar 2025 bis spätestens Mittwoch, den 26. Februar 2025 anzumelden (1. Stock, Zimmer 104).

Hier finden Sie das Anmeldeformular

Renten- und Sozialamt nicht besetzt

Das Renten- und Sozialamt ist bis auf Weiteres nicht besetzt.

In dringenden Fällen bei Rentenangelegenheiten bitten wir Sie, sich direkt an die Hotline der Dt. Rentenversicherung unter der Tel.Nr. 0800 1000 480 15 zu wenden. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

HIER können Sie online einen Antrag auf Übermittlungssperre stellen. 

Weitere Infos finden Sie hier!

Umtausch von rosafarbenen Führerscheinen in EU-Scheckkartenführerschein

Alle Führerscheininhaber(innen) der Geburtsjahrgänge 1971 und später, die noch eine  rosafarbene Fahrerlaubnis besitzen, sind verpflichtet, diese bis spätestens 19.01.2025 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Sie können den Umtauschantrag im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg, I. Stock, Zi.Nr. 103 , Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg stellen. Buchen Sie hierzu online einen Termin oder telefonisch über die 08372-92000.

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ein neues biometrisches Lichtbild
  • Ihren gültigen Personalausweis
  • Ihren bisherigen Führerschein

Bedenken Sie bitte, dass die Herstellung der neuen Fahrerlaubnis beim Landratsamt Ostallgäu noch weitere vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

Kontakt

Rathaus Obergünzburg

Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
Tel: 08372 92 00 0
Fax: 08372 92 00 40

Wichtige Durchwahlen:
- Melde- & Passamt -11, -16 oder -41
- Standesamt & Friedhof -12
- Sozialamt -13
- Kasse -14 oder -18
- Steueramt -23 oder -26
- Gewerbeamt -41 oder -20
- Bauamt -31, -32 oder -33
- Bürgermeister -30
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00–12.00 Uhr
Mo 14.00–15.30 Uhr
Do 14.00–18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:
- Di 04.03.2025
- Fr 09.05.2025
- Fr 20.06.2025