Gemäß Antrag von sieben Markträten zur Belebung des Marktplatzes hat der Marktrat in seiner Sitzung vom 01.07.2025 beschlossen, im Zeitraum von April bis Oktober eine Teil-Sperrung des Marktplatzes auf der Südseite des Rathauses vorzunehmen.
Die in der Abbildung bezeichnete Fläche wird im genannten Zeitraum jeweils samstags ab 14.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Bereiche behalten weiterhin das Zufahrtsrecht. Zur optischen Verdeutlichung der Zufahrtsbeschränkung wird eine Einengung der Durchfahrt mittels Betonelementen vorgenommen. Der Bauhof des Marktes Obergünzburg wird diese Elemente im Frühjahr aufstellen und im Herbst wieder entfernen. Die Zufahrt für Rettungsdienste und andere Einsatzfahrzeuge bleibt selbstverständlich jederzeit gewährleistet.
Verkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg