Bürgerentscheide am 06. Juli 2025
Am Sonntag, den 06. Juli 2025 finden zwei Bürgerentscheide mit folgenden Fragestellungen statt:
- „Sind Sie dafür, dass der Marktrat-Beschluss „Änderung der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Ebersbach West“ vom 11.03.2025 rückgängig gemacht wird?“ (Bürgerbegehren)
- „Sind Sie dafür, dass der Markt Obergünzburg zukünftig in seinem gesamten Gemeindegebiet die Schaffung von Wohnraum auch durch mehrgeschossigen Wohnungsbau mit acht und mehr Wohneinheiten ermöglicht?“ (Ratsbegehren "Pro Wohnungsbau")
Über diese Fragestellungen wird mit gesonderten Stimmzetteln abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt jeweils unabhängig voneinander in einem gemeinsamen Abstimmungsverfahren.
Hinweis zum Bürgerentscheid auf Grundlage des Bürgerbegehrens
Am 25. April 2025 wurde ein Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheides durch Roland Schindele eingereicht.
In seiner Sitzung am 06. Mai 2025 stellte der Marktgemeinderat die formelle und materielle Zulässigkeit des Antrags fest. Zusätzlich hat er entschieden, die Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen ohne vorherigen Antrag an alle abstimmungsberechtigten Personen rechtzeitig zu versenden. Für die Urnenabstimmung wird als einziges Abstimmungslokal der Sitzungssaal im Pflegerschloss bestimmt.
Worum geht es inhaltlich beim Bürgerbegehren?
Der Markgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ebersbach West, 4. Änderung" beschlossen und in öffentlicher Sitzung am 11.03.2025 den Entwurf gebilligt und entschieden, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Der Beschluss vom 11.03.2025 soll im Rahmen des Bürgerbegehrens durch Bürgerentscheid rückgängig gemacht werden. Tritt dieser Fall ein, gilt nicht mehr die 4. Änderung des Bebauungsplans, sondern wieder die bereits rechtskräftige 3. Änderung in folgender Fassung:
Hinweise zum Bürgerentscheid auf Grundlage des Ratsbegehrens "Pro Wohnungsbau"
Der Marktgemeinde hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2025 dem Bürgerbegehren nicht abgeholfen und die Verwaltung beauftragt eine Fragestellung zu einem Ratsbegehren zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen.
Dies erfolgte in der Sitzung am 03.06.2025, in der der Marktgemeinderat ein Ratsbegehren mit folgender Fragestellung beschloss:
„Sind Sie dafür, dass der Markt Obergünzburg zukünftig in seinem gesamten Gemeindegebiet die Schaffung von Wohnraum auch durch mehrgeschossigen Wohnungsbau mit acht und mehr Wohneinheiten ermöglicht?“
Worum geht es inhaltlich beim Ratsbegehren "Pro Wohnungsbau"?
Definitionsgemäß soll es sich hierbei um Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten auf mehr als einer Etage handeln, die von mindestens einem Treppenhaus erschlossen werden. Das Leitbild, das der Fragestellung zu Grunde liegt, stellt ein Wohngebäude mit bis zu drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss dar. In selteneren Fällen ein Gebäude mit vier Vollgeschossen ohne Dachgeschoss, aber mit Satteldach. Gerne werden solche fertiggestellten Gebäude als Geschosswohnungsbau bezeichnet. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen handelt. Aufgrund des geringeren Flächenbedarfes eignen sich solche Gebäude für die vom Gesetzgeber geforderte Nachverdichtung in bereits bebauten Wohngebieten und dazu, der auch bei uns stark erhöhten Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Es liegt auf der Hand, dass mit solchen Gebäuden die existierenden Bauflächen im Vergleich zu Einzelhausbebauungen wesentlich ökonomischer genutzt werden. Mit solchen Gebäuden soll auch sichergestellt werden, dass der steigende Bedarf von kleineren Wohneinheiten zukünftig auch bei uns im Gemeindegebiet gedeckt werden kann. Zugleich kann damit auch die Erwartung erfüllt werden, dass insgesamt mehr günstiger und bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Das Ratsbegehren "Pro Wohnungsbau" richtet sich nicht gegen das Bürgerbegehren vom 25.04.2025, welches sich auf ein konkretes Bauvorhaben in Ebersbach bezieht. Den Abstimmungsberechtigten soll die Möglichkeit eröffnet werden, unabhängig von dem Projekt im Ortsteil Ebersbach dem Marktgemeinderat einen klaren Auftrag zur Schaffung von Wohnraum im gesamten Gemeindegebiet zu erteilen.
Ablauf der Abstimmungen
Der Marktgemeinderat hat am 03.06.2025 beschlossen, dass für die Bürgerentscheide am 06.07.2025 die Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen ohne vorherigen Antrag an alle abstimmungsberechtigten Personen versandt werden.
Dies hat zur Konsequenz, dass gleichzeitig entschieden wurde, dass neben den Briefabstimmungslokalen nur ein Urnenabstimmungslokal im Sitzungssaal des Rathauses (Pflegerschloss) eingerichtet wird. Dieses Abstimmungslokal ist am 6. Juli 2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Alle Abstimmungsberechtigten haben somit die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welchen Weg der Abstimmung sie wählen. Die Briefabstimmung wird Ihnen in den Ihnen zugesandten Unterlagen auskömmlich und abschließend erläutert.
Falls Sie hingegen nicht mittels Briefabstimmung abstimmen möchten, können Sie alternativ im Sitzungssaal des Rathauses in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr abstimmen. Hierzu benötigen Sie jedoch zwingend die Ihnen zugesandte Abstimmungsbenachrichtigung mit dem Abstimmungsschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Kontakt
Wenn Sie Fragen in Zusammenhang mit den Bürgerentscheiden haben, stehen Ihnen die entsprechenden Mitarbeiter im Rathaus zur Verfügung:
- Organisatorische Fragen zur Abwicklung der Wahl (z.B. Zusendung oder Abgabe von Wahlunterlagen): Konrad Wölfle, 08372 92 00 11
- Inhaltliche Fragen zu den Bürgerentscheiden: Matthias Rieser, 08372 92 00 24 oder Jessica Hörmann, 08372 92 00 47